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Privatpraxis für Psychotherapie
Ingrid Schmidt-Rogge, Dipl.-Psych.


Psychologische Psychotherapeutin
für Erwachsene, Jugendliche und Paare

Adresse:
Friedrichstraße 3
12205 Berlin Lichterfelde-West
Wegbeschreibung

Häufige Fragen

Begegne ich anderen Patienten auf dem Weg zu und von Ihnen?

Nein. Ich habe kein Wartezimmer und verabrede die Termine so mit Ihnen, dass es keine Überschneidungen gibt.

Brauche ich eine Überweisung von meinem Hausarzt, wenn ich eine Therapie bei Ihnen beginne?

Nein. Erst, wenn Sie sich entschlossen haben, nach den ersten Vorgesprächen in meiner psychotherapeutischen Praxis in Berlin eine Therapie bei mir zu beginnen und beim Kostenträger (Krankenversicherung, Beihilfe für Beamte) der entsprechende Antrag für die Kostenübernahme gestellt wird, wird ein Arzt hinzugezogen, der bestätigen muss, dass keine organischen Erkrankungen einer Psychotherapie im Wege stehen.

Welche Therapien bezahlt die Krankenversicherung, welche die Beihilfe (für Beamte)?

Privatversicherung: Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie vor Beginn einer Psychotherapie klären, ob und wie viele Sitzungen von Ihrer Versicherung erstattet werden und in welcher Höhe. Hier gibt es große Unterschiede. Manche Versicherungen zahlen nur 20 Sitzungen pro Jahr, dann in aller Regel ohne Antragstellung, andere richten sich nach der Psychotherapierichtlinie und übernehmen bis zu 300 Sitzungen. In diesem Fall schreibe ich einen ausführlichen Antrag, der dem medizinischen Dienst der privaten Versicherung zur Beurteilung und Zustimmung vorgelegt wird.

Beihilfe (für Beamte): Hier gilt das gleiche wie für die Privatversicherung. Die Kosten für die sogenannten Richtlinienverfahren werden nach Antragstellung und Befürwortung durch einen Gutachter übernommen.

Gesetzliche Versicherung: Sollten Sie gesetzlich versichert sein und sich bisher vergeblich um einen Therapieplatz bemüht haben, kann ich Sie mit Zustimmung Ihrer Kasse im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandeln. Dazu müssen Sie Ihrer Kasse die Absagen der von Ihnen kontaktierten Therapeuten mitteilen, sich von Ihrem Arzt bescheinigen lassen, dass eine Therapie unaufschiebbar und notwendig ist und darauf hinweisen, dass Sie bei mir sofort einen Therapieplatz bekommen können.

Gibt es Vorgespräche?

Ja. Die sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der Diagnosestellung und der Abklärung, ob eine Psychotherapie sinnvoll und nützlich sein wird, welches Behandlungsverfahren geeignet ist und wie es gestaltet werden soll. Zugleich geht es um ein persönliches Kennenlernen. Die Kostenträger (Krankenversicherung, Beihilfe für Beamte) übernehmen in aller Regel fünf Vorgespräche à 50 Minuten, auch wenn keine Psychotherapie zustande kommt. Ausnahme ist das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte, hier muss eine Kostenzusage auch für die Vorgespräche erteilt werden.

Wie läuft die Therapie ab?

Bei einer Einzeltherapie stehen Sie allein im Mittelpunkt mit Ihren Gedanken, Gefühlen, Erinnerungen, Wünschen und Zukunftsentwürfen, die Sie mir mitteilen, soweit es Ihnen möglich ist. Ich höre Ihnen aufmerksam zu und begleite und unterstütze Sie mit meinen therapeutischen Erfahrungen und dem Wissen um psychodynamische Zusammenhänge und seelische, somatische und soziale Wechselwirkungen.

Ziel der Psychotherapie ist, die Ursachen für die Störungen Ihres seelischen und körperlichen Gleichgewichts aufzudecken und zu bearbeiten. Dadurch werden die zuvor unbewussten Konflikte mit Ihren erwachsenen und kompetenten Seiten verknüpft und können nun von Ihnen "gesünder" und angstfreier gelöst werden. Die zuvor gebundenen seelischen Kräfte stehen dann einer befriedigenderen, selbstbewußteren und an den eigenen Wünschen und Bedürfnissen orientierten Lebensgestaltung zur Verfügung.

Basis ist eine vertrauensvolle, angstfreie und entspannte Atmosphäre, in der es möglich ist, auch Unangenehmes und Schmerzhaftes auszusprechen und sich damit auseinander zu setzen, wobei Sie meiner Wertschätzung, Achtsamkeit und Verläßlichkeit sicher sein können, auch wenn Sie selbst mit Minderwertigkeitsgefühlen kämpfen müssen.

Wie Sie sicher wissen, unterliege ich der Schweigepflicht, die für mich unabdingbar ist, damit von Ihnen alles ausgesprochen werden darf und im Sprechzimmer sicher verwahrt bleibt.

Wenn eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nicht ausreicht, was dann?

Sollte sich herausstellen, dass die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nicht ausreichend ist, kann sie in eine analytische umgewandelt werden. Da ich beide Behandlungsverfahren durchführen kann, können Sie die Therapie bei mir fortsetzen und müssen sich keinen neuen Therapeuten suchen.

Zur Paartherapie: Entscheidet der Therapeut, wer recht hat?

Nein, denn es geht darum, beide Seiten ernst zu nehmen und zu verstehen, auch aus dem Blickwinkel des jeweils anderen. Dazu gehört auch, darauf zu achten, daß jeder zu Wort kommt und dem anderen wieder zuhört. Die Grundhaltung des Therapeuten ist also keine einseitige Parteinahme, sondern eine Allparteilichkeit.

Was sind Richtlinienverfahren?

Die von mir praktizierten psychodynamischen Behandlungen sind anerkannte Psychotherapieverfahren im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie und werden als psychoanalytisch begründete Verfahren bezeichnet. Es sind dies die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen. Die Dauer einer Psychotherapiesitzung beträgt 50 Minuten.

Was ist die GOP?

Die GOP ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten und entspricht der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

Wo in Berlin finden Sie meine psychotherapeutische Praxis?

Einen Lageplan und einen Routenplaner für die Anfahrt mit dem Auto zu meiner psychotherapeutischen Praxis in Berlin Lichterflede West finden Sie hier. Eine Übersicht der öffentlichen Verkehrsmittel finden die hier.